Logistik King

Paket und Speditionsversand
 

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Logistik-King (MM Logistik-Service UG)

Stand 10/2019

§ 1 Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen

(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge der MM Logistik-Serice UG, Düsseldorf, („Logistik-King") über Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen.

(2)
Soweit durch zwingende gesetzliche Vorschriften, individuelle Einzelvereinbarungen oder diese AGB nichts Anderes bestimmt ist, gelten bei Verträgen über Transportdienstleistungen unserer Speditionspartner einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen ergänzend und in dieser Reihenfolge die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie die Vorschriften der §§ 459, 407 ff. HGB über den Frachtvertrag.

§ 2 Leistungen von Logistik-King

(1)
Logistik-King übernimmt die Durchführung von Transportdienstleistungen für Privat- und Firmenkunden zu festen Kosten. Zur Erbringung der Transportdienstleistungen beauftragt Logistik-King regelmäßig Drittunternehmen („Dienstleister"), die den Transport für Logistik-King regelmäßig im Sammelgutverkehr ausführen. Logistik King rechnet immer, wie alle Spediteur Unternehmen, nach tatsächlichem oder Volumengewicht ab (Frachtpflichtiges Gewicht).

(2)
Die von Logistik-King zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Logistik-King erteilten Einzelauftrag und der Logistik-King Produktübersicht in ihrer jeweils gültigen Fassung, die unter www.logistik-king.de eingesehen werden kann bzw. per E-Mail vereinbart wurde.

§ 3 Vertragsabschluss und Vertragsverhältnis

(1)
Die Angebote von Logistik-King sind unverbindlich. Für einen wirksamen Vertragsschluss ist folgendes erforderlich: Der Auftrag des Kunden wird von Logistik-King durch eine Benachrichtigung per E-Mail unter Mitteilung des den Transport ausführenden Dienstleisters, der Auftragsnummer sowie des voraussichtlichen Abhol- und Zustelltermins angenommen.

(2)
Die Angebote von Logistik-King wenden sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristischen Personen.

(3)
Mitteilungen zwischen Logistik-King und dem Kunden erfolgen in Textform, also entweder per Briefpost, Telefax oder E-Mail.

(4)
Das vom Kunden an Logistik-King für erbrachte Leistungen zu bezahlende Entgelt ergibt sich aus dem Logistik-King erteilten Einzelauftrag.



§ 4 Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns MM Logistik-Service UG, Charlottenstr. 75, 40210 Düsseldorf, info@logistik-king.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 5 Verbotsgut und andere Ausschlüsse

(1)
Die nachfolgend genannten Verbotsgüter können nicht Gegenstand eines Vertrages mit Logistik-King werden:

Verderbliche Güter, es sei denn sie wurden unter Abschluss einer Sondervereinbarung übernommen, Geld, Edelmetalle in Barrenform, Kunstgegenstände, temperaturgeführte Güter, Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, Waffenteile und Patronen für Waffen aus der Gefahrgutklasse 1.4S mit den UN-Nummern 0012 und 0014, sowie gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung.

Alle Pakete, soweit deren Empfänger in den Anhängen I der EG-Antiterrorverordnungen 2580/2001 und 881/2002 oder sonstigen Sanktionslisten in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind;

Jegliche strahlenempfindlichen Güter, bei denen wegen Durchleuchtungen, insbesondere durch Röntgenstrahlen, anlässlich von Sicherheitskontrollen gemäß Ziffer 10 die Gefahr von Schädigungen besteht.

Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten.

Güter, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder Güter, deren Inhalt besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern.

Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, infizieren oder Sachschäden verursachen können.

Jegliche Art von Sendungen, die Öl, Benzin oder Schmierstoffe enthalten und nicht ordnungsgemäß abgelassen sind, wobei keinerlei Restmengen aus der Umverpackung treten dürfen.

Wertsendungen der Valoren Klasse I und II, z.B. Uhren, Echtschmuck, Edelmetalle, Edel- und Halbedelsteine, Münzen, geldwerte Dokumente wie Eintrittskarten oder Flugtickets etc.

Enthält eine Sendung sowohl Güter, die einem Beförderungsausschluss unterfallen, als auch Güter, die nicht von einem Beförderungsausschluss erfasst werden, unterliegt eine solche Sendung insgesamt einem Beförderungsausschluss.

(3) Der Versender/Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die MM Logistik Service UG durch den Versand von Abs. 1 ausgeschlossenen Gütern entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Versender ein Verbraucher (§ 13 BGB) ist.
(4) Bei Verstoß gegen Abs. 1 ist die Haftung von MM Logistik Service UG für Schaden und Verlust ausgeschlossen.


(2)
Der Kunde kann die Übernahme von Waren zum Transport, die Verbotsgüter nach vorstehendem Abs. 1 sind oder die nach vorstehendem Abs. 2 ausgeschlossen sind, nicht als vertragliche Annahme verstehen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)
Bei Auftragserteilung hat der Kunde die zu versendende Ware der Güterklasse zuzuordnen, die der zu versendenden Ware entspricht. Daraus berechnet sich dann der Zuschlag für eine evtl. in Anspruch genommene Sicherungsleistung. Es bestehen folgende Güterklassen:

Güterklasse I:
Allgemeine Paket- und Speditionsgüter in Originalverpackung.
Güterklasse II:
Besonders bruch- und diebstahlgefährdete Güter sowie Waren, die sich nicht in der Originalverpackung des Herstellers befinden und nicht die vom jeweiligen Hersteller vorgesehenen Original-Transportsicherungen aufweisen.
Güterklasse III:
Fahrzeuge aller Art, PKW, Motorräder, Motorroller, Wohnmobile, Wohnfahrzeuge, Traktoren etc.
Güterklasse IV:
Möbel jeder Art, z.B. Schränke, Kommoden, Sofas, Regale, Standuhren, Betten, Tische, Stühle usw.

(2)
Nach dem Vertragsschluss hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die zu versendende Ware versandfertig zur Abholung bereit steht. Die Sendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben in der Auftragserteilung zu entsprechen. Weicht sie davon ab, ist Logistik-King berechtigt, das Entgelt in Rechnung zu stellen, das nach der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste von Logistik-King bei zutreffenden Angaben berechnet worden wäre. Die Waren sind vom Versender deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften.

(3)
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von den Dienstleistern mitgebrachten oder vorliegenden Adress-Aufkleber ordnungsgemäß an der Ware aufgebracht werden und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist. Wenn der Kunde diese Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt, hat er Logistik-King den daraus entstehenden Schaden zu erstatten.

(4)
Der Kunde hat durch geeignete und sichere Verpackung sicher zu stellen, dass eine Beschädigung der zu versendenden Ware beim Transport ausgeschlossen ist; ebenso, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist. Keine Verpackungspflicht besteht beim Versand von Möbeln mit Logistik-King Möbeltransport sowie beim Versand von Fahrzeugen mit Logistik-King.

(5)
Entspricht eine Sendung nicht den vorstehenden Regelungen, kann Logistik-King deren Annahme zum Transport verweigern und eine bereits übernommene Sendung zurückgeben oder zur Abholung bereithalten.

(6)

Unabhängig von der Deklarationspflicht nach Absatz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 i und unabhängig von der Deklarationspflicht nach § 8a und § 8b hat der Kunde den Wert der Sendung anzugeben, wenn dieser über 520 € liegt. Wertdeklarierte Sendungen unterliegen einer besonderen Behandlung. Unterlässt der Versender diese Angabe, erklärt er damit, dass der Wert 520 € nicht übersteigt. In diesem Fall ist eine Entschädigung auf maximal 520 € beschränkt. Ausgenommen hiervon sind individuell getroffene Vereinbarungen.


§ 7 Ausführung des Transports, Störungen

(1)
Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Kunden hinzuweisen, wenn der Kunde der Absender ist.

(2)
Bei jedem Nichtantreffen des Versenders innerhalb des beauftragten Zeitraumes kann Logistik-King dem Kunden 25,85 EUR (inklusive Umsatzsteuer) in Rechnung stellen, es sei denn, in der bei Auftragserteilung gültigen Produktübersicht von Logistik-King ist für Leerfahrten ein höheres Entgelt vorgesehen; gleiches gilt, wenn die zu versendende Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vom ausführenden Dienstleister nicht übernommen wird.

(3)
Die Zustellung der Sendung erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers. Wird der Empfänger nicht angetroffen, kann auch an andere Personen zugestellt werden, wenn diese die Sendung annehmen, der Zusteller nach sachgerechter Prüfung aller Umstände des Einzelfalles zu Recht davon ausgehen darf, dass sie zur Annahme berechtigt sind und der Empfänger schriftlich über die Zustellung an die andere Person informiert wird.

(4)
Ist eine Zustellung nach vorstehendem Absatz 3 nicht möglich, weil der Empfänger nicht angetroffen wird und auch keine Zustellung an andere Personen erfolgt, wird der Auftraggeber informiert und die zu versendende Ware nach Weisung des Auftraggebers entweder an den Versender zurückgeschickt, erneut versucht dem Empfänger zuzustellen oder zur Abholung durch den Empfänger bereitgehalten. Zudem kann Logistik-King dem Kunden je erfolglosen Zustellversuch zusätzlich in Rechnung stellen.

(5)
Logistik-King ist berechtigt, kleinformatige Sendungen (briefähnliche Sendungen im Sinne von § 449 Abs. 1 HGB) ohne vorhergehenden Zustellversuch gegen Empfangsbestätigung durch Einwurf in einen zugänglichen und ausreichend aufnahmefähigen Hausbriefkasten des Empfängers zuzustellen. Der Versender hat eine Zustellung in den Briefkasten ausdrücklich schriftlich zu untersagen, wenn der Wert einer solchen Sendung mehr als 50,- € beträgt. Im Falle des Vorliegens einer Abstellgenehmigung hat diese gegenüber der Briefkastenzustellung Vorrang. Eine Briefkastenzustellung erfolgt nicht, wenn eine schriftliche Verfügung des Versenders oder Empfängers vorliegt, die eine solche Zustellung untersagt.